Sicherheit · DSGVO Art. 28
Subprozessoren-Übersicht
Kategorien aller Auftragsverarbeiter, die Liedio im Rahmen der Lied-Erstellung einsetzt — mit Zweck, Region und Compliance-Status. Stand: 5. Mai 2026.
Vollständige namentliche Liste im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Auf dieser öffentlichen Seite zeigen wir die Kategorien unserer Auftragsverarbeiter — das ermöglicht Kita-Leitungen einen schnellen Überblick über Datenflüsse und Drittländer, ohne dass wir unsere konkreten Tool-Entscheidungen vollständig öffentlich machen. Die rechtsverbindliche, namentlich vollständige Subprozessoren-Liste liefert Anlage 2 unseres Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) — das erfüllt unsere Pflichten nach DSGVO Art. 28 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 vollumfänglich. AVV-Vorlage herunterladen oder Anfrage an datenschutz@liedio.de.
| Kategorie | Zweck | Region | SCC |
|---|---|---|---|
| EU-Cloud-Hosting 1 Anbieter (namentlich im AVV) | Anwendungsbetrieb, Datenbank, Storage und Build-Infrastruktur. Verarbeitet Auftragsdaten ausschließlich auf EU-Servern. | EU (europe-west1, Belgien) | ✓ |
| KI-Sprachmodell-Anbieter 1 Anbieter (namentlich im AVV) | Generierung des Liedtextes aus Vorname und Anlass. Übermittelt werden Vorname und gewählter Anlass — keine Nachnamen, keine sensiblen Daten. | USA (mit SCCs) | ✓ |
| KI-Audio-Generation-Anbieter 1 Anbieter (namentlich im AVV) | Generierung der Audio-Aufnahme (Musik, Gesang, Mix) aus dem zuvor erstellten Liedtext. Übermittelt wird der Liedtext inklusive Vorname. | USA (mit SCCs) | ✓ |
| Bot-Schutz / CAPTCHA-Anbieter 1 Anbieter (namentlich im AVV) | Schutz gegen automatisierte Anfragen via CAPTCHA-Challenge. Verarbeitet ausschließlich IP und technische Metadaten — keine personenbezogenen Inhaltsdaten. | Global (mit SCCs) | ✓ |
Insgesamt 4 Auftragsverarbeiter in 4 Kategorien.
Drittlandübermittlung: Übertragungen in die USA erfolgen ausschließlich auf Basis der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss 2021/914) sowie ergänzender technischer Schutzmaßnahmen. Risikobewertungen (Transfer Impact Assessments, TIAs) liegen für jeden einzelnen US-Subprozessor vor und werden Datenschutz-Beauftragten gemeinsam mit dem AVV-Anhang auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Vorankündigungspflicht: Änderungen am Subprozessoren-Bestand werden gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf dieser Seite und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) angekündigt. Verantwortliche haben das Recht, dem Einsatz neuer Subprozessoren binnen 14 Tagen zu widersprechen.
Datenminimierung: An die Subprozessoren werden ausschließlich die für die Lied-Erstellung notwendigen Daten übermittelt (Vorname, Anlass, Stimmung, ggf. weitere Vornamen bei Gruppen-Liedern). Keine Nachnamen, Geburtsdaten, Adressen, Fotos oder Gesundheitsdaten.
Kontakt für Datenschutz-Anfragen: datenschutz@liedio.de. Auf Anfrage stellen wir Kopien der einzelnen Auftragsverarbeitungsverträge (DPAs) zur Einsicht für Träger-Datenschutz-Beauftragte bereit.
