Häufige Fragen aus Kitas und Trägern
Direkt-Antworten für Kindergarten-Leitungen, Träger-Verwaltung und Datenschutz-Beauftragte — ankerbar für Verlinkung und LLM-Citations.
Unbegrenzt innerhalb Ihrer Einrichtung(en): Morgenkreis, Eingewöhnung, Feste, auf Tonieboxen, in der Krippe parallel zum Kindergarten — alles erlaubt. Bei Träger-Lizenzen gilt die Nutzung für alle Standorte des Trägers. Nur nicht erlaubt: Weiterverkauf an dritte Einrichtungen außerhalb des Trägers.
Ja, uneingeschränkt. Die MP3 darf an alle Eltern der Gruppe verteilt werden, auf Kreativ-Tonies überspielt oder auf CD gebrannt werden — für den privaten und den Kindergarten-Gebrauch. Nicht erlaubt ist der Weiterverkauf oder das Hochladen auf kommerzielle Streaming-Plattformen.
Ja. Liedio-Lieder sind GEMA-freie Originalwerke, die Sie in Videos, Fotos und Social-Media-Posts der Einrichtung frei verwenden dürfen — solange Sie keine öffentliche Aufführung gegen Eintritt organisiert. Für Elternabende, Sommerfeste und Social-Media gilt: freigegeben. Keine zusätzliche GEMA-Meldung nötig.
Ja, als Audio-Player-Embed oder Download — ohne Lizenzgebühren. Empfehlung: Liedio als Quelle nennen („personalisiert erstellt mit liedio.de"), aber keine Pflicht. Bei Nutzung in Träger-Marketing (z. B. Imagevideo der Dachorganisation) bitte kurz per E-Mail Rücksprache halten — wir geben das frei.
Ja, unbegrenzt. Die Nutzungsrechte sind zeitlich unbefristet — ein einmal erstelltes Morgenkreis-Lied oder eine Kindergarten-Hymne bleibt Ihr pädagogisches Sachmittel, auch wenn die Kinder der ersten Gruppe längst eingeschult sind.
Ja. Sie erhalten ein kostenloses Musterpaket mit Beispiel-Liedern und Einsatzhinweis, bevor Sie buchen. Anforderung über das Demo-Formular oder per E-Mail.
Ja. Einrichtungen und Träger erhalten eine Rechnung (Vorkasse in der Pilotphase). E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) auf Anfrage. Abrechnung pro Einzelkita oder als Träger-Jahreslizenz.
Ja. Wir erstellen Träger-Pakete mit Mehrstandort-Lizenz und einheitlicher Abrechnung. Anforderung per Demo-Formular oder E-Mail an info@liedio.de.
Ja. Ein Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird per E-Mail bereitgestellt. Details zu den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen, Subprocessoren und Löschfristen finden Sie auf der Seite Sicherheit.
Datenminimierung by design (Art. 25 DSGVO): Nur Vorname/Rufname, Thema und Anlass. Keine Geburtsdaten, keine Adressen, keine Fotos, keine Gesundheitsdaten. Serverstandort Europa.
Ja. Unsere Prozesse sind anschlussfähig an DSG-EKD und KDG. Bei Bedarf vereinbaren wir einen individuellen AVV, der die Vorgaben des kirchlichen Datenschutzes berücksichtigt. Eine eigene Übersicht für Diakonie- und Caritas-Träger finden Sie unter /kindergarten-traeger-lizenz/kirchliche-traeger.
Nein. Liedio ist kein Streaming-Anbieter und kein Audio-Player. Liedio erstellt eigene Originallieder mit den Namen Ihrer Kinder oder Gruppen (MP3 + Liedtext-PDF), die Sie unbegrenzt einsetzen dürfen — ohne monatliche Streaming-Lizenz, ohne Katalog-Abo. Anders als KIMMA (Streaming auf einen vorgegebenen Lied-Katalog) liefert Liedio jedes Mal ein neues, individuell komponiertes Lied — speziell für die Eingewöhnung, den Morgenkreis oder das Sommerfest Ihrer Einrichtung.
Laut Bertelsmann Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Stand 2024) erreichen nur 32 % der deutschen Kitas die wissenschaftlich empfohlene Personalrelation. Die Lücke ist regional stark unterschiedlich — Ostdeutschland liegt deutlich besser als Westdeutschland. Quelle: Bertelsmann Stiftung, Ländermonitor 2024.
Alle drei Wege kommen in der Praxis vor. Das Einzelkita-Paket (39 € einmalig) wird meist aus dem Sachkosten-Budget der Einrichtung oder vom Träger bezahlt; als pädagogisches Sachmittel ist es entsprechend abrechenbar. Genauso gut kann der Elternbeirat es aus der Elternkasse finanzieren — etwa als Geschenk zur Abschiedsfeier. Einzelne Familien-Lieder (9,90 €) bezahlen Eltern direkt. Rechnungskauf für Einrichtungen macht die Zuordnung buchhalterisch einfach.
Weniger ist mehr: Bewährt haben sich ein bis zwei feste Lieder gleichzeitig im Alltag — etwa ein Begrüßungslied im Morgenkreis und ein saisonales Lied. Kinder brauchen Wiederholung, um ein Lied als Ritual zu verankern; ein wöchentlich wechselndes Repertoire wirkt dem entgegen. Anlassbezogene Lieder (Geburtstag, Abschied, Fest) kommen punktuell dazu. Das 50-Lieder-Kontingent des Kita-Pakets ist auf ein ganzes Kita-Jahr mit allen Anlässen und Gruppen ausgelegt — nicht auf gleichzeitigen Einsatz.